Konzernabschluss
Bericht der Unternehmensleitung
Der Jahresabschluss des Bayer-Konzerns wurde von der Unternehmensleitung aufgestellt, die für Inhalt und Objektivität der dort vermittelten Informationen verantwortlich ist. Dies gilt in gleicher Weise für den mit dem Konzernabschluss in Übereinstimmung stehenden Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Bayer AG zusammengefasst ist.
Die Berichterstattung erfolgt unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board, London, veröffentlichten und von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommenen Regeln.
Durch die seitens der Konzernleitung veranlasste Einrichtung wirksamer interner Kontrollsysteme bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie durch Maßnahmen zur entsprechenden Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter werden die Ordnungsmäßigkeit sowie die Übereinstimmung der Unternehmensberichterstattung mit den gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Integrität und gesellschaftliche Verantwortung bilden die Grundlage für die Unternehmensgrundsätze und ihre Anwendung in Bereichen wie Umweltschutz, Qualität, Produkt- und Verfahrenssicherheit sowie Einhaltung von lokalen Gesetzen und Vorschriften. Die Umsetzung dieser Grundsätze sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme werden kontinuierlich von der Konzernrevision weltweit geprüft.
Der Vorstand führt den Konzern im Interesse der Aktionäre und im Bewusstsein seiner Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Unser erklärtes Ziel ist es, die uns anvertrauten Ressourcen so einzusetzen, dass der Wert des gesamten Bayer-Konzerns gesteigert wird.
Dem Beschluss der Hauptversammlung folgend, hat der Aufsichtsrat die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als unabhängigen Abschlussprüfer mit der Prüfung des gemäß § 315a HGB nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschlusses sowie der zusätzlichen handelsrechtlichen Angaben und des zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Im Hinblick auf die Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft außerdem das vorhandene Risikomanagementsystem geprüft und insgesamt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In Anwesenheit des Abschlussprüfers ist der Konzernabschluss einschließlich des zusammengefassten Lageberichts und des Prüfungsberichts im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats eingehend erörtert worden. Darüber berichtet der Aufsichtsrat gesondert im Bericht des Aufsichtsrats im Bayer-Geschäftsbericht 2010.